Unser Logo. Ein schwarzes Wappenschild mit 5 Silbernen Kugeln darauf. Im Viereck angeordnet, mit einer Kugel in der Mitte. Franz von Sickingen

Pfadfinder in Feldkirchen seit 1956

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Stammesordnung

Aufgaben:

Das Ziel der christlichen Pfadfinderarbeit ist es jungen Menschen schon früh bewusst zu machen, dass es nicht schwer ist, Sachen selbstständig zu bewältigen. Die Arbeit innerhalb des Stammes bzw. der Sippe soll einem die Angst nehmen selbst Verantwortung zu Übernehmen und diese zusammen mit seinen Mitmenschen erfolgreich zu erledigen. Es wird gezielt trainiert, dass jeder Einzelne bestimmte Stärken hat, mit denen er sich voll in die Arbeit in der Sippe bzw. im Stamm einbringen kann. Das Prinzip „Learning by Doing“ spielt hierbei eine sehr große Rolle, da der Jugendliche sich seine Kenntnisse meist selbst, bzw. mit seiner Gruppe aneignen soll. In der Meutenzeit sollen die Wölflinge gezielt spielerisch auf die späteren Aufgaben in der Pfadfinderzeit vorbereitet werden. Die christliche Pfadfinderarbeit soll einem aber auch gezielt das Zusammenleben mit der Natur näherbringen. Der Stamm Franz von Sickingen verpflichtet sich ehrenamtlich in der Evangelischen Kirchengemeinde Feldkirchen mitzuarbeiten und nimmt sichtbar am Leben in der Gemeinde teil. Die christliche Pfadfinderschaft ist jedoch auch bereit, in ökumenischer Solidarität mit anderen die Herausforderung anzunehmen.

Formen:

  1. Der Stamm setzt sich aus Mädchen- und Jungensippen, sowie aus Meuten und Runden, die gemischt sein dürfen, zusammen.
  2. Sofern es für jedes Alter eine Gruppierung im Stamm gibt, soll es keine aktiven Einzelpersonen mehr geben.
  3. Dadurch wird die Arbeit in folgende Stufen gegliedert:
    1. Wölflingsstufe
    2. Jungpfadfinderstufe
    3. Pfadfinderstufe
    4. Ranger- und Roverstufe
      Hierbei sollten Ranger und Rover selbstständig im Stamm und auf den höheren Ebenen mitarbeiten.
    5. Erwachsenenstufe
      Die Erwachsenenstufe nimmt eine Sonderrolle im Stamm Franz von Sickingen ein. Sie arbeitet Selbständig an Projekten und begleitet den Stamm mit ihrer Erfahrung. Sie respektiert den Grundsatz „Jugend führt Jugend“. Sie tragen das blaue Halstuch mit violettem Rand.
    6. Das Stammeszeichen zeigt fünf silberne Kugeln, x-förmig angeordnet, auf schwarzem, schildförmigem, Grund.
  4. Der Stamm legt sich auf das Pfadfindergesetz fest. Im Wortlaut:
    Als christliche Pfadfinderinnen und Pfadfinder richten wir
    unser Leben nach Jesus Christus aus.
    Christliche Pfadfinderinnen und Pfadfinder...
    ...sind aufrichtig in Gedanken, Worten und Taten.
    ...sind zuverlässig und hilfsbereit.
    ...verlieren in Schwierigkeiten nicht den Mut.
    ...schützen die Natur und bewahren die Schöpfung.
    ...leben einfach und können verzichten.
    ...fügen sich aus freiem Willen in die Gesellschaft ein.
    ...sind kameradschaftlich und treu.
    ...setzen sich für Frieden ein und lösen Streit ohne Gewalt.
    ...nehmen Rücksicht und achten auf ihre Mitmenschen.
    ...tragen zur Freundschaft aller Pfadfinderinnen und
    Pfadfinder auf der Welt bei.

Tracht:

Die Mitglieder des Stammes besitzen das VCP-Hemd. Es wird auf Verlangen der Stammesführung getragen. Neben Lilie, Europaband und Sippenabzeichen dürfen drei zusätzliche Pfadfinderabzeichen angebracht werden. Für die Wölflinge kann es auf Beschluss der Gruppen Sonderabzeichen geben. Bei folgenden Veranstaltungen muss das VCP Hemd auch ohne das ausdrückliche verlangen des Stammesführers getragen werden:

  1. Stammesthing
  2. Anfahrt auf ein Pfadfinderlager
  3. Lagereröffnung bzw. Lagerabschluss
  4. Stammestag

Weitere gleiche Bekleidungsstücke wollen wir nicht anstreben, da wir Uniformierung ablehnen.

Führung:

    1. Der Stamm wird von der Führerrunde geführt.
    2. Die Führerrunde gibt sich eine eigene Ordnung.
    3. Der Stamm wird gerichtlich und außergerichtlich durch den VCP-Feldkirchen e.V. vertreten.
    1. Die Führerrunde setzt sich aus den folgenden Personen zusammen:
      • Dem Sprecher der Führerrunde
      • Den Sippenführern
      • Den Sprechern der Runden
      • Den Akelas
      • Dem Materialwart, Kassenwart und dem Schriftführer
      • Den Rangern und Rovern die im Stamm mitarbeiten wollen
      • Den Vorstandsmitgliedern des VCP-Feldkirchen e.V.
    2. Die Führerrunde kann mit 2/3 Mehrheit weitere Personen in die Führerrunde berufen.
    3. Die Teilnahme der genannten Personen ist Pflicht. Die Vorstandsmitglieder des VCP Feldkirchen e.V. sind von dieser Pflicht befreit.
    4. Alle haben das gleiche Stimmrecht.
    1. Der Sprecher der Führerrunde wird von der Führerrunde auf eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt und später vom Thing bestätigt. Zur Wahl wird eine 2/3 Mehrheit benötigt.
    2. Der Sprecher der Führerrunde hat die Aufgabe die Führerrunde zu leiten und den Stamm nach außen zu vertreten.
  1. Der Stammesälteste wird vom Thing auf ein Jahr gewählt.
  2. Die Führerrunde beschließt, wer Stammeszuschüsse für Schulungen bekommt.
  3. Bei Ausscheiden des Sprechers der Führerrunde übernimmt der Stammesälteste die Stammesgeschäfte, bis die Führerrunde einen neuen Sprecher der Führerrunde gewählt hat. Ist der Stammesälteste nicht in der Lage, die Stammesgeschäfte zu übernehmen, fällt dieser Aufgabenbereich dem Thingvorstand zu.
  4. Bei Abwesenheit des Sprechers der Führerrunde bestimmt dieser eine Vertretung.
  5. Material-, Kassenwart und Schriftführer werden von der Führerrunde auf eine Amtszeit von 1 Jahr gewählt. Zur Wahl wird eine 2/3 Mehrheit benötigt.

Aufnahmen:

  1. Pfadfinder werden durch den Sprecher der Führerrunde bzw. seinem Vertreter aufgenommen.
    1. Wölflinge werden durch die Akelas nach Wölflingsordnung aufgenommen und ihnen wird das blaue Halstuch mit orangenem Rand überreicht.
    2. Die Jungpfadfinderstufe beginnt mit dem Ausstoßen aus der Wölflingsstufe. Es findet eine Aufnahme statt, in der ihnen das blaue Halstuch mit hellgrünem Rand überreicht wird.
    3. Die Aufnahme als Pfadfinder erfolgt, nachdem die Pfadfinderaufgaben erfüllt wurden, auf dem nächsten Stammeslager. Die Sipplinge legen das Pfadfinderversprechen ab und erhalten das blaue Halstuch mit dunkelgrünem Rand.
    4. Die Aufnahme als Ranger bzw. Rover erfolgt bevorzugt auf Gauebene im Alter von ungefähr 16 Jahren. Ihnen wird das blaue Halstuch mit bordeauxrotem Rand überreicht und sie legen das Ranger- und Roverversprechen ab. In Absprache mit dem Gaurat kann eine Aufnahme auch auf einem Stammeslager geschehen, sollte jedoch die Ausnahme bilden.
    5. Als besondere Auszeichnung innerhalb des Stammes Franz von Sickingen gibt es die Möglichkeit als Ranger und Rover die Späheraufgabe abzulegen. Die Späheraufgabe muss von einer Runde selbstständig erledigt werden und umfasst als Größenordnung mindestens eine Tagesfüllende Veranstaltung für den kompletten Stamm. Die Ranger und Rover erhalten das Späherabzeichen und dürfen es auf ihrem Halstuch tragen.
    1. Das Pfadfinderversprechen lautet:
      Ich will als christlicher Pfadfinder nach unseren
      Pfadfindergesetzen und –regeln mit euch leben und
      verspreche in meiner Sippe mitzuarbeiten.
    2. Das Ranger- und Roverversprechen lautet:
      Ich will als christlicher Pfadfinder nach unseren
      Pfadfindergesetzen und -regeln mit euch leben und verspreche
      als Ranger / Rover in meinem Gau mitzuarbeiten.
    3. Das Späherversprechen lautet:
      Ich will als christlicher Pfadfinder nach unseren
      Pfadfindergesetzen und –regeln mit euch leben und
      verspreche als Späher in meinem Stamm
      mitzuarbeiten.
    4. Sollte ein Mitglied des Stammes einer nichtchristlichen Religionsgemeinschaft angehören, fällt das Wort „christlich“ ersatzlos weg.
    1. Durch einen mit 2/3 Mehrheit der Führerrunde gefassten Beschluss, können Personen, die keine Pfadfinder sind, als Ehrenmitglieder in den Stamm aufgenommen werden. Es soll sich dabei um Personen handeln, die sich in besonderer Weise um den Stamm oder die Pfadfinderarbeit verdient gemacht haben.
    2. Die Aufnahme dieser Ehrenmitglieder erfolgt wie normale Pfadfinderaufnahmen. Das Pfadfinderversprechen entfällt, da diese Ehrenmitglieder auch nach der Aufnahme keine Pfadfinder sind.

Stammeskasse:

    1. Die Stammeskasse wird vom Kassenwart geführt.
    2. Die Stammeskasse ist nach den Regeln der einfachen Buchführung zu führen.
    3. Bei Abwesenheit des Kassenwartes wählt die Führerrunde einen Vertreter.
    1. Eine Kassenprüfung ist mindestens einmal jährlich durch zwei von der Führerrunde gewählten Prüfern durchzuführen.
    2. Die Prüfer werden auf eine Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Wahl findet jeweils um 1 Jahr versetzt statt.
    1. Die Führerrunde ist über die Geschäfte zu informieren.
    2. Über das Konto des Stammes dürfen nur der Kassenwart bzw. der Vertreter und der Sprecher der Führerrunde, nur auf Anweisung der Führerrunde verfügen.
  1. Bei Auflösung des Stammes wir das vorhandene Kapital der evangelischen Kirchengemeinde Feldkirchen zur Verwaltung übergeben. Dies geschieht mit der Auflage, es für spätere Jugendarbeit einzusetzen.

Stammesmaterial:

  1. Das Stammesmaterial wird vom Materialwart verwaltet. Die Materialausgabe erfolgt durch den Materialwart oder ist mit ihm ausdrücklich abzusprechen.
  2. Jede Sippe und Runde bekommt ihre eigene Kothe, Wölflinge andere geeignete Zelte, für die sie selbst verantwortlich sind. Kontrollen durch den Materialwart erfolgen nach Absprache.
    1. Bestandsaufnahme und Materialkontrolle erfolgen nach jedem Lager durch den Materialwart und jährlich durch die Führerrunde.
    2. Der Materialwart berichtet auf jedem Stammesthing über Bestand und Neuanschaffungen.
  3. Bei Auflösung des Stammes wird das vorhandene Material, mit der Auflage, es für spätere Jugendarbeit einzusetzen, an die evangelische Kirchengemeinde Feldkirchen übergeben.

Stammesthing:

    1. Ein Stammesthing ist mindestens einmal jährlich durchzuführen.
    2. Ein außerordentliches Thing muss zusammentreten, wenn 3/4 der stimmberechtigten Mitglieder der Führerrunde, oder über 50% der Mitglieder der in der Führerrunde vertretenen Gruppen, ein Thing für notwendig halten.
    1. Für das Stammesthing sind folgende Personen delegiert:
      • Der Sprecher der Führerrunde
      • Die Sippenführer, Rundensprecher und Akelas
      • Der Material-, Kassenwart und Schriftführer
      • Der Stammesälteste
      • Die Delegierten der Sippen und Runden
      • Die Kassenprüfer
      • Der Thingvorstand
    2. Jede Sippe und Runde entsendet pro angefangene fünf Mitglieder einen Delegierten auf das Stammesthing. Dieser wurde in einer Sippen- bzw. Rundenstunde vor dem Stammesthing delegiert. Eine Sippe bzw. Runde muss aus mindestens 3 Mitgliedern (ausgenommen Sippenführer bzw. Rundensprecher) bestehen.
    3. Als Sippenführer, Rundensprecher und Akela gilt, wer von der Führerrunde als solcher bestätigt ist. Jede Sippe hat nur einen stimmberechtigten Sippenführer.
    4. Die Meuten werden durch ihren Akela vertreten. Jede Meute hat nur einen stimmberechtigten Akela. Sollte es nur eine Großmeute geben, die von mehreren Akelas geleitet wird, so ist pro angefangene 5 Wölflinge ein Akela Stimmberechtigt.
    5. Alle genannten Personen sind zur Teilnahme verpflichtet.
    6. Das Thing ist beschlussfähig, wenn über 50% der Delegierten anwesend sind und fristgemäß eingeladen wurde. Personen welche mehrere Tätigkeiten mit Stimmberechtigung ausüben, haben jeweils nur eine Stimme. Die Stimmen, welche durch eine solche Doppelfunktion nicht genutzt werden können, werden im Delegiertenschlüssel nicht berücksichtigt.
  1. Das Stammesthing wählt auf Dauer von zwei Jahren einen Thingvorstand aus maximal drei Personen mit folgenden Aufgaben:
    • Vorbereitung und Einberufung des Stammesthings
    • Information der Führerrunde bei Nichtbeachtung der Thingbeschlüsse und bei Verletzung der Stammesordnung
    • Klärung von Unklarheiten bei der Auslegung der Stammesordnung.
    • Der Vorstand stellt nur fest, ob Thingbeschlüsse oder die Stammesordnung verletzt wurden. Die Konsequenzen daraus zieht die Führerrunde.
    1. Eine Einladung zum Thing muss vier Wochen vor dem Thing erfolgen. Die Tagesordnungspunkte und ordentliche Anträge im genauen Wortlaut sind zwei Wochen vor dem Thing den Teilnehmern schriftlich zu unterbreiten. Anträge müssen drei Wochen vor dem Thing schriftlich eingereicht werden.
    2. Anträge können von jedem gemeldeten Mitglied des Stammes und von jeder in der Führerrunde vertretenen Gruppe gestellt werden.
    1. Das Stammesthing soll wie folgt ablaufen:
      • Begrüßung
      • Feststellung der Beschlussfähigkeit
      • Bestätigung des Thingprotokolls des Vorjahres und Entlastung des Protokollanten
      • Bericht und Entlastungen:
        • Sprecher der Führerrunde
        • Kassenprüfer
        • Kassenwart
        • Materialwart
        • Schriftführer
      • ordentliche Anträge
      • Wahl der ordentlichen e.V. Mitglieder
      • Bericht und Entlastung: Thingvorstandsvorsitzender und Beisitzer
      • Bericht und Neuwahl: Stammesältester
      • Dringlichkeitsanträge, Sonstiges
  2. Anträge werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Änderungen der Stammesordnung benötigen 2/3 Mehrheit.
  3. Das Thing kann Personen mit deren Einverständnis auf ein Jahr Aufgaben erteilen. Diese Personen müssen sich beim nächsten Thing rechtfertigen.
  4. Das Stammesthing schlägt dem VCP-Feldkirchen e.V. die ordentlichen Mitglieder zur Aufnahme vor.
website/satzungen/stammesordnung.txt · Zuletzt geändert: 2023/01/10 00:19 von Spike

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